allgemeine geschäfts-bedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese AGB legen den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen über Übersetzungsdienstleistungen zwischen dem Kunden bzw. der Kundin (im Folgenden: „Auftraggeber:in“) und der Sprachdienstleisterin (im Folgenden: „SDL“) als Auftragnehmer:in fest. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Der/Die Auftraggeber:in erkennt ausdrücklich an, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind.  Davon abweichende Bestimmungen in den AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt und sind somit nicht Vertragsinhalt.

1.3. Es finden neben „Punkt 1. Anwendungsbereich“ auf Übersetzungsdienstleistungen die Bestimmungen des Teils A und auf sämtliche Sprachdienstleistungen der Teil B dieser AGB Anwendung.

1.4. Der/Die Auftraggeber:in als Verbraucher:in im Sinne des § 1 KSchG, hat das Recht, von einem Vertrag, der im Wege des Fernabsatzes gemäß § 3 Z 2 FAGG oder außerhalb von Geschäftsräumen gemäß § 3 Z 1 FAGG geschlossen wurde, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten (§ 11 FAGG). Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung des Rücktritts des Verbrauchers/der Verbraucherin ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der/die Verbraucher:in den/die SDL mittels einer eindeutigen E-Mail oder eingeschriebenen Brief über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann auch das Muster-Widerrufsformular (Anhang 1) verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der/die Verbraucher:in die Mitteilung über die Ausübung des Rücktritts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

1.5. Bei Widerruf wird der/die SDL alle Zahlungen, welche er/sie von dem/der Verbraucher:in erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei dem/der SDL eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

1.6. Wünscht der/die Verbraucher:in, dass der/die SDL vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung beginnt, muss der/die Verbraucher:in den/die SDL zur vorzeitigen Vertragserfüllung auffordern und ein diesbezügliches Verlangen schriftlich erklären (§ 10 FAGG). Dazu kann die Muster-Erklärung (Anhang 2) verwendet werden, die jedoch nicht vorgeschrieben ist.

1.7. Tritt der/die Verbraucher:in gemäß § 11 FAGG vom Vertrag zurück, nachdem er/sie ein Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung gemäß § 10 FAGG erklärt hat, und hat der/die SDL hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen, hat der/die Verbraucher:in einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von dem/der SDL bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

TEIL A: Übersetzungsdienstleistungen

2. Kooperation zwischen Auftraggeber:in und SDL

2.1. Der/Die Auftraggeber:in hat die SDL als Übersetzer:in, so weit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll, durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen; folgendes kann dazu nötig sein:

• Leitfaden für technische und redaktionelle Normen;

• unternehmensinterne Terminologie, Fachterminologie (sofern der/die Auftraggeber:in die Verwendung einer organisationsspezifischen Sprache bzw. Terminologie oder einer spezifischen Form von Abkürzungen bzw. einer kontrollierten Sprache wünscht, muss er/sie diese dem/der Übersetzer:in mitteilen und ihm/ihr alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen);

• bereits bestehende Übersetzungen, relevante Übersetzungseinheiten aus Translation Memories;

• im Ausgangstext referenzierte Publikationen;

• technische Unterlagen und Anschauungsmaterial;

• Schulungsmaterial;

• Internetadressen;

• Paralleltexte;

• Hintergrundtexte;

• Betriebsbesichtigungen;

• bestimmte Technologien (insbesondere andere als die gängigen Office-Anwendungen)

2.2. Der/Die Auftraggeber:in verpflichtet sich weiters, der SDL bereits vor Anbotslegung den Verwendungszweck mitzuteilen, z. B. ob die Übersetzung

• nur zur eigenen Information;

• zur Veröffentlichung und/oder Werbung;

• für rechtliche Zwecke und/oder Patentverfahren;

• oder einem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch die

damit befassten Übersetzer:innen von Bedeutung ist.

2.3. Darüber hinaus muss der/die Auftraggeber:in der SDL im Voraus kompetente Ansprechpartner:innen nennen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.

2.4. Die SDL hat offensichtliche Mängel (z. B. widersprüchliche Angaben etc.) des Ausgangstextes mit dem/der Auftraggeber:in zu klären und kann diese:n auf eventuelle Tippfehler und sonstige Fehler aufmerksam machen.

2.5. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Für Mängel, die sich aufgrund unzureichender Spezifizierung, sprachlichen und terminologischen Ungenauigkeiten des Ausgangstextes usw. ergeben, ist eine Haftung der SDL ausgeschlossen.

2.6. Die Zahlenwiedergabe durch die SDL erfolgt nur nach dem Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßeinheiten, Währungen und dergleichen ist ausschließlich der/die Auftraggeber:in verantwortlich.

2.7. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, hat der/die Auftraggeber:in vorab die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzugeben.

2.8. Die ausschließliche Verwendung maschineller Übersetzung bei der Erstellung der Übersetzung seitens der SDL ist ausgeschlossen. Wird von dem/der Auftraggeber:in ausdrücklich eine maschinelle Übersetzung mit anschließendem Posteditieren oder Posteditieren einer von ihm/ihr erstellten maschinellen Übersetzung gewünscht, so gilt dies als Mehrwertdienstleistung, welche nicht vom Umfang des Vertrages nach den gegenständlichen AGB abgedeckt und im Sinne des Abschnitts 3.2. gesondert zwischen Auftraggeber:in und SDL zu vereinbaren ist.

2.9. Die Übermittlung der Zieltexte erfolgt mittels Datentransfer (wie z. B. E-Mail).

3. Angebot/Auftrag und Umfang der Leistung

3.1. Der Leistungsumfang gegenüber dem/der Auftraggeber:in umfasst grundsätzlich nur das Übersetzen.

3.2. Etwaige Mehrwertdienstleistungen sind getrennt zu vereinbaren und zu honorieren (Sonderformate, Fahnenkorrektur, CMS, Projektmanagement, maschinelle Übersetzung mit anschließendem Posteditieren, Posteditieren einer von dem/der Auftraggeber:in erstellten maschinellen Übersetzung usw.).

3.3. Bei Texten, die mit den gängigen Office-Anwendungen bearbeitbar sind, wird die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten. Übersetzungen sind von der SDL, so nichts anderes vereinbart ist, in elektronischer Form zu liefern, wobei der/die Auftraggeber:in der SDL Zugang zu den von ihr gewünschten Technologien gewährt, wenn eine Übersetzung in sonstiger elektronischer Form als via E-Mail zu liefern ist.

3.4. Die SDL verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen und rechtzeitig durchzuführen. Die SDL schuldet weder einen Erfolg noch, dass die Dienstleistung den von dem/der Auftraggeber:in gewünschten Zweck erfüllt.

3.5. Der/Die Auftraggeber:in darf die Übersetzung nur zum angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber:in die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck (2.2.) verwendet, ist eine diesbezügliche Haftung der SDL ausgeschlossen.

3.6. Die SDL hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Übersetzer:innen in Substitution weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er/sie jedoch ausschließliche Übersetzer:in und Vertragspartner:in des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

3.7. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich (im Original, per Fax oder E-Mail), nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt und ausdrücklich als solcher bezeichnet wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen der SDL erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die SDL den/die Auftraggeber:in davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese können von der SDL in ohne Rücksprache mit dem/der Auftraggeber:in in Rechnung gestellt werden.

4. Termine, Lieferung

4.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und der SDL maßgebend. Ist das Lieferdatum ein unabdingbarer, nicht durch eine angemessene Nachfrist verlängerbarer Bestandteil des von der SDL angenommenen Auftrages, hat der/die Auftraggeber:in also an einer verspäteten Lieferung kein Interesse („Fixgeschäft“), so hat der/die Auftraggeber:in dies im Vorhinein bekannt zu geben.

4.2. Auftraggeber:in und SDL müssen folgende Termine vereinbaren:

• Eingang des Ausgangstextes und alle zur Hintergrundinformation notwendigen Unterlagen bei der SDL;

• Eingang der Übersetzung bei dem/der Auftraggeber:in in der vereinbarten Lieferform.

4.3. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins, auch bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von dem/der Auftraggeber:in zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Unterlagen zur Hintergrundinformation) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den die SDL die erforderlichen Unterlagen verspätet zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es der SDL zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den/die Auftraggeber:in der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den/die Auftraggeber:in nur im Falle der oben eingehaltenen Voraussetzungen und eines ausdrücklich vereinbarten Fixgeschäftes zum Rücktritt vom Vertrag.

4.4. Die mit der Lieferung (Übermittlung) der Übersetzung und der Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der/die Auftraggeber:in.

4.5. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von dem/der Auftraggeber:in der SDL zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages bei der SDL. Diese hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen für eine Dauer von vier Wochen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages verwahrt werden. Danach ist diese berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterlagen zu vernichten.

4.6. Für die Dauer der Aufbewahrung ist die SDL verpflichtet, die Unterlagen so zu verwahren, dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen für Übersetzungsdienstleistungen

5.1. Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nach den Tarifen (Preislisten) des Übersetzers/der Übersetzerin, die für die jeweilige Art der Übersetzung anzuwenden sind.

5.2. Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage, z. B.: Normzeilen (à 55 Zeichen inkl. Leerzeichen), Wörter, Stundensatz, Zieltext, Ausgangstext.

5.2.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

5.2.2. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.

5.2.3. Für das Korrekturlesen von Texten steht der SDL ein angemessener Kostenersatz zu.

5.2.4. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, welche vorab zu vereinbaren sind.

5.3. Die Leistungen der SDL sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung bzw. Lieferung der Übersetzung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist Abholung vereinbart und erfolgt diese durch den/die Auftraggeber:in nicht zeitgerecht, so entsteht die Zahlungspflicht des Auftraggebers/der Auftraggeberin mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung.

5.4. Die SDL ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.

5.5. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die SDL berechtigt, die Übersetzung sowie beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (9,2 % über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.

5.6. Wurden zwischen Auftraggeber:in und SDL Teilzahlungen (z. B. eine Akontozahlung) vereinbart, ist die SDL bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/der Auftraggeberin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen ohne Rechtsfolgen für die SDL und ohne Präjudiz für ihre Rechte so lange einzustellen, bis der/die Auftraggeber:in seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (Fixgeschäft nach den Punkten 4.1. und 4.3.).

6. Gewährleistung und Schadenersatz für Übersetzungsdienstleistungen

6.1. Sämtliche Mängel müssen von dem/der Auftraggeber:in in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der/Die Auftraggeber:in hat offensichtliche Fehler der Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung zu rügen.

6.2. Zur Mängelbeseitigung hat der/die Auftraggeber:in die SDL eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistungen zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von der SDL behoben, so hat der/die Auftraggeber:in weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Vertragsauflösung.

6.3. Wenn die SDL eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den/die Auftraggeber:in mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der/die Auftraggeber:in vom Vertrag zurücktreten (Vertragsauflösung) oder eine Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Vertragsauflösung (§ 932 Abs. 4 ABGB).

6.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den/die Auftraggeber:in nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Der/Die Auftraggeber:in verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

6.5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke in welcher Form auch immer verwendet werden, besteht eine Haftung der SDL für Mängel nur dann, wenn der/die Auftraggeber:in in seinem/ihrem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er/sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn die SDL dafür Korrekturfahnen bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der von dem/der Auftraggeber:in keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, vorgelegt werden.

6.6. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen, für auftragsspezifische Abkürzungen, die von dem/der Auftraggeber:in bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) und die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, besteht keinerlei Mängelhaftung. Es tritt daher kein Verzug ein. Dies gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.

6.7. Für von dem/der Auftraggeber:in beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die SDL, sofern diese nicht mit der Lieferung dem/der Auftraggeber:in zurückgegeben werden, als Verwahrer:in im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.5. sinngemäß.

6.8. Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird von der SDL für die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie z. B. E-Mail) keine Haftung für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

6.9. Alle Schadenersatzansprüche gegen die SDL, auch für Mangelfolgeschäden, sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von der SDL (d.h. lediglich durch die Übersetzung selbst, nicht durch den Ausgangstext) verursacht und verschuldet wurde oder Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.

6.10. Für den Fall, dass der oder der/die Auftraggeber:in die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der SDL aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

7.1. Alle dem/der Auftraggeber:in überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten im Eigentum der SDL.

7.2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie selbst erstellte Translation Memories, Terminologielisten, Skripten usw. bleiben geistiges Eigentum der SDL. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterlagen darf nur mit Zustimmung der SDL erfolgen. Eine Übergabe von Translation Memories, Terminologielisten u.ä. m. an den/die Auftraggeber:in auf deren Wunsch stellt einen von dem/der Auftraggeber:in zu vergütenden Zusatzauftrag dar.

7.3. Die SDL ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem/der Auftraggeber:in an sich das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen und ist daher berechtigt, anzunehmen, dass dem/der Auftraggeber:in alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen. Der/Die Auftraggeber:in sichert daher ausdrücklich zu, dass sie über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.

7.4. Der/Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, der SDL gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der/die Auftraggeber:in keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Die SDL wird solche Ansprüche dem/der Auftraggeber:in unverzüglich anzeigen und ihr bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der/die Auftraggeber:in nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse/Streitgenossin der SDL dem Verfahren bei, so ist die SDL berechtigt, den Anspruch des Klägers/der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem/der Auftraggeber:in ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

7.5. Die SDL bleibt als geistige:r Schöpfer:in der Übersetzung Urheberin derselben und es steht ihr daher das Recht zu, als Urheberin genannt zu werden. Der/Die Auftraggeber:in erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Übersetzung. Der Name der Übersetzerin darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von ihm/ihr stammt bzw. mit deren nachträglicher Zustimmung.

7.6. Die SDL ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch im selben Umfang von ihm/ihr Beauftragte zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Teil B. Allgemeine Bestimmungen

8. Höhere Gewalt

8.1. Im Falle des Eintritts höherer Gewalt hat die SDL oder der/die Auftraggeber:in, soweit möglich, ihre:n Vertragspartner:in unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die SDL als auch den/die Auftraggeber:in, vom Vertrag zurückzutreten. Der/Die Auftraggeber:in hat dem SDL bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die erbrachten Leistungen zu ersetzen.

8.2. Als Fälle höherer Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Stillstand der Rechtspflege und/oder Verwaltung, Abbruch der Kommunikationsmittel; Eintritt von durch die SDL selbst nicht beeinflussbarer, unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der SDL, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

9. Verschwiegenheit und Datenschutz

9.1. Die SDL ist zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangten geschäftlichen  Angelegenheiten ihres Auftraggebers/ihrer Auftraggeberin verpflichtet und hat auch von ihr Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten. Diese Verpflichtung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zeitlich auf die Dauer von 5 Jahren nach Ende des Vertragsverhältnisses beschränkt.

9.2. Die SDL ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.

9.3. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers/der Auftraggeberin zur Kommunikation handelt (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der/die Auftraggeber:in zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des §107 Telekommunikationsgesetz an ihn/sie gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann von dem/der Auftraggeber:in jederzeit widerrufen werden.

9.4. Der/Die Auftraggeber:in hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des Datenschutzrechts das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn die SDL keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.

10. Salvatorische Klausel, Änderungen, Erfüllungsort, anwendbares Recht und Sprache

10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

10.2. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem/der Auftraggeber:in und der SDL bedürfen der Schriftform, d. h. der beidseitigen Originalunterschrift oder der elektronischen Signatur.

10.3. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz („domicile professionnel“) der SDL. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das am beruflichen Sitz der SDL sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

13.4. Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.